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Barley, Schwesig, Giffey, Lambrecht – 4 SPD-Familienministerinnen, die erst Reformen angekündigt und dann verschludert, abgelehnt oder torpediert haben. Dr. Johannes Fechner (MdB, SPD) sieht kurz vor der Wahl (wie bereits seine vorgenannten Parteigenossinnen vor den jeweiligen Wahlen) grundlegenden Reform- und Handlungsbedarf.
Pressemitteilung des Bundesvereins
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Die Wahlprüfsteine des Väteraufbruch für Kinder e.V. offenbaren gravierende Unkenntnis zu wichtigen Familienfragen und Konzeptlosigkeit zum Sorge-, Umgangs- und Unterhaltsrecht, gemeinsamer Elternschaft, Wechselmodell sowie dem Schutz von Kindern vor psychischem Missbrauch.
Das ARD Morgenmagazin beschäftigt sich – wenn auch spät – mit familienrechtlichen Fragen rund um Corona. Einige Informationen sind aber nicht ganz ausführlich erläutert worden.
Ein Vater, der - wegen zwischenzeitlich eingetretener Arbeitslosigkeit - versucht den Titel über Kindesunterhalt abzuändern (§§ 238, 239 FamFG), stellt nach schriftlicher Ankündigung an die Mutter die Unterhaltszahlungen ein. Das Amtsgericht verweigert dem Vater die Verfahrenskostenhilfe für das Abänderungsverfahren und verschleppt dieses.
Die Mutter beantragte Unterhaltsvorschußleistungen. Gleichzeitig leitete sie durch ihre Rechtsanwältin die Vollstreckung des vollen Unterhalts gegen den Vater ein, obwohl die Unterhaltsvorschußleistungen auf die Unterhaltsvorschusskasse übergegangen waren, sie diese also insoweit gar nicht mehr vollstrecken durfte.
In einem vierminütigen Video stellt Hans-Georg Nelles, Vorsitzender der Landesarbeitsgemeinschaft Väterarbeit, ehemaliger Geschäftsführer des Bundesforum Männer und seit Jahrzehnten als Väterexperte tätig, sehr klare Forderungen für eine längst überfällige Reform des Familienrechts:
Es ist schon weitgehend bedrückend, was die etablierten Parteien in ihre Wahlprogramme bezüglich getrennt lebender Familien geschrieben haben. Die meisten Parteien wollen das Modell Alleinerziehung weiter ausbauen. Das Wort Vater findet sich kaum. Gleichberechtigung soll i.d.R. nur für Frauen und LGBTQ-Personen stattfinden. Eine Kurzanalyse der Wahlprogramme.
Zuweilen fördern Richter, Sachverständige und Anwälte die Entfremdung von Kindern durch die Verschleppung von Verfahren. Hierzu gibt es die zu selten angewendeten Rechtsmittel der Beschleunigungsrüge (§ 155b FamFG) und der Beschleunigungsbeschwerde (§ 155c FamFG). Das OLG Koblenz wurde nun gegenüber dem Richter des Familiengerichtes deutlich.
Dem Vater eines adoptierten Kindes kann ein Umgangsrecht zustehen, wenn eine Beziehung zum Kind besteht und/oder ernsthaft angestrebt wird. Der Vater hatte über fünf Jahre hinweg regelmäßigen Umgang mit dem Kind, welches in einer lesbischen Lebenspartnerschaft erzogen wurde und von einer Mutter adoptiert wurde. Als der Vater seinen Umgang ausweiten wollte, wurde ihm das nicht nur verweigert, sondern der Umgang vom Paar unterbunden.
In zwei Entscheidungen legt das Schweizer Bundesgericht in neuerer Rechtsprechung dar, dass der Doppelresidenz vor anderen Betreuungsformen der Vorzug zu geben ist, solange sie dem Kindeswohl nicht widerspricht. Dabei wurden Entscheidungen von Vorinstanzen aufgehoben, die als willkürlich bezeichnet wurden. In Deutschland undenkbar, da hier im Familienrecht der Zugang zum Rechtsweg über den BGH durch die Vorinstanzen rechtsmittelfrei festgelegt wird.
Am 26.07.2021 wird die Staufermedaille des Landes Baden-Württemberg an Franzjörg Krieg verliehen. Es ist das erste Mal, dass ehrenamtliches Engagement für Trennungsväter mit einer hohen öffentlichen Auszeichnung geehrt wird. Der Bundesverein des Väteraufbruch für Kinder e.V. gratuliert und sieht in der Ehrung ein verdientes und zeitgemäßes Signal.



