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Frauen als Täterinnen von Gewalt- und Sexualdelikten - ein Tabu? Frauen werden nicht aus sich heraus gewalttätig - ein Irrtum! Es gibt sie, diese dunkle Seite der weiblichen Seele. Frauen verstümmeln, quälen, töten. Sie misshandeln ihre Kinder, auch sexuell, doch die Gesellschaft blendet das aus. Warum?
Es ist bereits Wahlkampf, falls es noch nicht bemerkt wurde. Neben der FDP positioniert sich momentan eine weitere im Bundestag vertretene Partei: die AFD. So schießt sich die rechtsextreme Partei mit u.a. Anfragen und Anträgen auf das Familienministerium ein. Dabei stehen Genderthemen im Vordergrund und weniger Kindesinteressen, welche aber auch tangiert werden.
Nachdem bekannt wurde, dass das Familienministerium mehrfach am Wissenschaftlichen Beirat vorbei Änderungen am Studiendesign anordnete und das Ministerium nicht mehr mit den Beiräten kooperieren will, werden immer mehr Details zu den Hintergründen bekannt, welche selbst in der Presse noch nicht berichtet wurden.
Verfahren im Sorge- und Umgangsrecht dauern häufig dreimal so lange wie vor der Reform 2008. Häufig so lange, bis das Kind zerrieben ist. So lautet der Titel unserer Auswertung der Umfrage zur Verfahrensdauer von Sorge- und Umgangsverfahren. Dabei fragten wir nicht nur nach der reinen Dauer, sondern auch, ob und wann Verfahrensbeistände bestellt wurden, wie lange Gutachten dauern oder wieviele Termine es im Verfahren gegeben hat. Es stellt eine der qualitativ umfangreichsten Auswertungen kindschaftsrechtlicher Verfahren dar, die bisher in Deutschland erstellt wurden.
Auf ihrer Frühjahrsklausur am 30. Januar 2021 hat die FDP-Fraktion in Hinblick auf den anstehenden Bundestagswahlkampf ihr Familienpolitisches Profil präzisiert. Sie fordert eine umfassende Reform des Familienrechts, damit Kindern beide Elternteile erhalten bleiben und Streit vermieden wird.
Die mit Steuermillionen finanzierte Studie zur Doppelresidenz entwickelt sich inzwischen zum waschechten Skandal. Das Ministerium weigert sich seit inzwischen April 2019 die Studie zu veröffentlichen. Immer wieder wurden Anfragen u.a. seitens der FDP Bundestagsfraktion mit nichtssagenden Vertröstungen beantwortet.
Inzwischen ist bekannt geworden, dass das Ministerium selbst mit dem von ihm einberufenen wissenschaftlichen Beirat nicht mehr kooperiert.
Julia Bleser vom Verein Elternfrieden e.V. hat Ihre Masterarbeit erfolgreich verteidigt. Dazu einen herzlichen Glückwunsch! Vor allem aber, vielen Dank für diese wertvolle Arbeit im Namen der betroffenen Kinder und in der Hoffnung, die Arbeit möge zu einer Verbesserung der Situation in Deutschland beitragen. Hier könnt Ihr die Arbeit lesen.
Das BVerfG hat – mal wieder – klargestellt, dass auch sich Gott-gleich fühlende (Familien-)Richter gefallen lassen müssen, dass ihr im Einzelfall konkretes Verhalten vom rechtsschutzsuchenden Bürger mit deutlichen Worten kritisiert wird. „Majestätsbeleiigung" gibt es seit kurzem in Deutschland nicht mehr, zudem auch ein Familienrichter keine Majestät ist, sondern ein Dienstleister des Bürgers, der seine Dienstleistung auch qualitativ gut und würdig abzuliefern hat.
Das Familienministerium zeigt erneut, wie wenig es von der Gleichstellung für Väter hält. So fordert der DGB die Einführung eines eigenständigen Vaterschaftsurlaub für 10 Tage nach der Geburt, so wie es die Vereinbarkeitsrichtlinie der Europäischen Union festschreibt. Die Bundesrepublik riskiert dabei durch die Arbeitsverweigerung der Ministerin eine weitere Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof und Strafzahlungen, die durch die EU-Kommission verhängt werden können.
Seit Jahren postuliert die UN Kinderrechte Konvention das Recht der Kinder auf ein Aufwachsen mit beiden Eltern. Trotzdem wird dieses im Familienrecht nach wie vor weder gesetzlich abgebildet noch rechtlich von den Gerichten umgesetzt. Trotz aller Forderungen von Fachkräften, Juristen und Verbänden bleiben die aktuellen Gesetzesentwürfe nicht nur hinter den Forderungen zurück, sondern verstoßen in eklatanter Weise gegen Kinderrechte.



