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Belastende Ereignisse aus der Kindheit (z.B. Trennung der Eltern) könnten die Gesundheit und die Lebensumstände im Erwachsenenalter beeinflussen.
Warshak räumt anhand der Auswertung von 110 internationalen Studien mit dem Vorurteil auf, dass gemeinsame Elternschaft bei sorge- und umgangsrechtlichen Streitigkeiten Kindeswohlschädlich sei.
"Kontaktabbruch zu Eltern macht Scheidungskinder krank", sagt Ursula Gresser. Die Medizinerin hat die sechs neuesten internationalen Studien zu dem Thema ausgewertet.
Trennungs- und Scheidungskonflikte sind ein oft stark verknäultes Konglomerat aus materiellen, sozialen und psychologischen Konfliktanteilen. Der gesamte Komplex stellt eine große Herausforderung für alle an der Konfliktregulierung beteiligten Professionen und Institutionen dar. Der Erfolg hängt dabei wesentlich von der Beratungs- und Interventionskompetenz sowie einem guten und lösungsorientierten Zusammenwirken aller beteiligten Akteure ab.
Die Studie stellt fest, dass emotionaler Missbrauch und psychische Gewalt weit verbreitet ist und deren Auswirkungen für die Entwicklung von Kindern vergleichbar mit sexueller und physischer Gewalterfahrung ist. Schwere psychische Störungen wie Angststörungen, Depressionen, Regelverletzungen und Aggression sind die Folge.
Beschluss vom 5. Oktober 2016 - XII ZB 280/15
Der BGH hat entschieden, dass die beharrliche Weigerung der rechtlichen Eltern, einen Umgang ihres Kindes mit seinem leiblichen Vater zuzulassen, allein nicht genügt, um ein Umgangsrecht abzulehnen.
Sang- und klanglos trat am 15. Oktober 2016 ein neues Gesetz in Kraft, welches Väterrechte erneut erheblich stärkt. Einzig erwähnt wurde es - neben Erwähnungen auf Fachseiten und einer Pressemitteilung des Bundesvereins - nur von Heise Online. Ansonsten ist das neue Gesetz der Presse komplett durch die Lappen gegangen. Das neue Gesetz besteht aus mehreren wichtigen Änderungen.
Die amerikanischen Wissenschaftler stellten fest, dass Kinder getrennt lebender Eltern zwischen 1 - 2 Jahren in ihrer Entwicklung profitieren wenn sie häufig beim jeweils anderen Elternteil übernachten. Interessant dabei, dass dieses selbst dann förderlich war wenn ein Elternteil sich gegen die gemeinsame Betreuung ausgesprochen hatte.
Deutschland erneut wegen Kindesentfremdung verurteilt
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) erkennt wiederholt Menschenrechtsverletzung im deutschen Familienrecht.
Am 6. Oktober 2016 entschied der EGMR in der Sache Moog ./. Deutschland (23280/08 und 2334/10), dass ein mehrjähriger Umgangsausschluss nicht gerechtfertigt war, zumal nicht alle notwendigen Maßnahmen unternommen wurden, den Kontakt zwischen Vater und Sohn wieder anzubahnen.
Das Verwaltungsgericht Berlin verneint die Feststellung der Alleinerziehung, wenn sich der Vater erheblich an der Kinderbetreuung beteiligt. Das sei bei 1/3 Betreuungsleistung gegeben.



