ELTERN BLEIBEN – Bündnis von Müttern und Vätern – Väteraufbruch für Kinder Kreisverein Köln e.V.

Beratung für Eltern bei Problemen mit Sorgerecht, Umgangsrecht, Jugendamt

Gericht

Für viele Familiengerichtliche Verfahren gibt es keinen Anwaltszwang. Besser die Erfahrung der Selbsthilfegruppen nutzen und sich selbst Schlau z.B. durch den Blick ins Gesetz oder den Besuch von Workshops machen.

Was nicht beantragt wird, wird auch nicht beschlossen!

Ist ein Verfahren willkürlich bedingt, kann das Gericht die Verfahrenskosten auch nur einem Beteiligten auflegen und das sollte dann auch eingefordert werden. Etwa z.B. auch beim Umgangsboykott.

Verfahrenskostenhilfe (VKH)

Beantrage VKH. Bedenke, dass du ja ggf. eine neue Wohnung einrichten musst, deine Arbeitszeit reduziert hast und die Kinder ja auch bei dir Essen und Kindgerechte Ausstattung benötigen. VKH ist eine Sozialleistung, die dir auch zustehen kann wenn du noch arbeiten gehst. Hast du z.B. evtl. Schulden oder hohe Kosten wegen Wohnungswechsel?

Zuweilen versuchen manche Richter im Unterhaltsverfahren und anderen Angelegenheiten mit Anwaltszwang dem Betroffenen rechtliches Gehör zu verweigern, indem sie den Verfahrenskostenantrag nicht bearbeiten mit der Begründung, es wäre ja Anwaltszwang und dann im Hauptverfahren einen Versäumnissbeschluss erteilen. Da der Betroffene aber ohne VKH i.d.R. keinen Anwalt beauftragen kann, ist das (grund-)rechtswidrig und sollte entsprechend angefochten werden.

Beliebt ist auch, erst über den VKH-Antrag zu entscheiden nach der Beweisaufnahme (die dann negativ ausfällt), was ebenfalls rechtswiedrig ist.

Merke: das Verfahren zur VKH ist kostenfrei! Einerseits gut, aber der Anwalt verdient bei einer Beschwerde auch nichts...

Es ist Notwendig an dieser Stelle auch dem Antragsgegner möglichst die finanziellen Ressourcen abzugraben, damit den Kindern nicht zusätzliche Gerichtsverfahren und deren Folgen zugemutet werden.

Gehe ggf. gegen den VKH Antrag der gegnerischen Partei vor. Manche Elternteile sind es gewohnt von allen Seiten Leistungen ohne besondere Prüfung der Voraussetzungen zugeschustert zu bekommen. Dabei wird es häufig nicht ganz so ernst mit der Wahrheit genommen. Hat die Gegenpartei Vermögen, auch z.B. weil das Konto gerade von dieser geplündert wurde oder sie Geld der Kinder unterschlagen hat? Beteiligt sie sich trotz eigenem Einkommens nicht an den laufenden Kosten eures Haushaltes? Hat der Elternteil ggf. willkürlich einen Antrag bei Gericht gestellt ohne vorher versucht zu haben sich mit dir zu einigen? Hat der Antrag Aussicht auf Erfolg?

Gutachten

Häufig werden in umgangsrechtlichen Fragen Psychologische Gutachter beauftragt, da die Richter keinerlei psychologische Kenntnisse besitzen. Gutachten sind dabei zumeist von geringer Qualität und richten sich in Ihren Empfehlungen häufig an der herrschenden Rechtsprechung aus (der Richter beruft den Gutachter! Wess Brot ich fress, des Wort ich red...).

Ein Gutachten ist keine Therapiestunde

Vorsicht bei Äusserungen gegenüber einem Gutachter. Der Gutachter wird alles gegen Dich verwenden und dir selbst die Wörter im Munde umdrehen. Der Gutachter schafft (scheinbare) Fakten, die durch seine subjektive Sicht der Dinge geprägt sind. Nichts desto trotz kann man auch selbst einen Gutachter vorschlagen. Allerdings ist es dann dem Richter überlassen, ob er sich dann den Feststellungen des Gutachters anschließt oder trotzdem nach seiner eigenen Meinung entscheidet.
Fazit: Gutachten schaden in der Regel mehr als sie nützen und sind abzulehnen.

Atteste von Kinderärzten

Häufig werden von Kinderärzten Schriftstücke verfasst, die als Beleg für das Fehlverhalten eines Elternteils dienen sollen und Behauptungen aufstellen über durch den Umgang entstandene Traumatisierungen. Behauptungen des einen Elternteils (i.d.R. die Mutter) werden dabei als war und als medizinische oder gar psychologische Befunde dargestellt. Es werden sogar mitunter konkrete "Empfehlungen" zum Umgang aufgestellt. Das ist dermaßen gegen die Berufsordnung (und ggf. auch strafbar), dass dem Kinderarzt die weitere Behandlung des Kindes untersagt werden sollte. Daneben sollte man sich in jedem Fall an die zuständige Ärztekammer wenden und hier ein Verfahren anstrengen. Ansonsten läuft man Gefahr (weiter) effektiv diskreditiert zu werden.

Umgangsregelung

Eine gerichtliche Umgangsregelung sollte immer konkret sein und zur Durchsetzung auch die Androhung von Ordnungsmitteln beinhalten, sonst ist sie nicht vollstreckbar. Es sollte genau festgelegt werden, wann (beginnend mit dem xx.xx.xxxx um xx Uhr) und von wem das Kind wo übergeben wird. Zudem ist eine Ferien und Feiertagsregelung zu treffen. Ebenfalls sollte eine Regelung für den Krankheitsfall getroffen werden (Vorlage eines Attestes) und falls der Umgang anderweitig ausfallen muss (Nachholen des Umgangs).

Umgangskosten und Aufwand

Vielfach werden einem Elternteil alleine (i.d.R. der Vater) aller Aufwand für den Umgang der Kinder alleine aufgebürdet. Es ist allerdings gar nicht gesetzlich geregelt, dass dieses so erfolgt und muss daher begründet sein. Für die Kinder ist es zudem wichtig zu erfahren, dass auch der jeweils andere Elternteil den Umgang dadurch unterstützt, dass dieser sie zum Expartner bringt. Verzieht ein Elternteil (evtl. sogar mutwillig um den Umgang zu erschweren), sollte dieses ein Grund sein, ihm auch die Fahrtkosten aufzuerlegen bzw. diesen alleine für den Transport der Kinder zu verpflichten.

Die Aufwendungen für den Umgang sollten jedenfalls genau beziffert werden und mindern dadurch das für etwaige Unterhaltszahlungen zu veranschlagende Einkommen (s.u.).