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taz
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Am 12.02.20 haben rund 25 Mitglieder des Kölner Väteraufbruch für Kinder in der Gaststätte Berrenrather in Köln Sülz gemeinsam den Film "Weil du mir gehörst" angeschaut. Einige hatten den Film bereits vorab in der Mediathek der ARD gesehen, teilweise in mehreren Etappen, weil der Film – nicht nur bei betroffenen Elternteilen – das Maß des Erträglichen deutlich überschreitet.
'Weil du mir gehörst' beschreibt eine häufig auftretende Form von Eltern-Kind-Entfremdung, die von Jugendämtern und Familiengerichten nicht verstanden wird, da sie Methoden zur Erkennung und Behandlung dieser Problematik nicht verwenden. Die KiMiss-Methodik, die international anerkannte Konzepte zur Charakterisierung von feindselig-aggressiver Elternschaft (hostile-aggressive parenting) verwendet, sollte auch in Deutschland verbreitet werden.
Kürzlich lehnte der BGH – teilweise nachvollziehbar – die Anordnung einer Doppelresidenz ab. Ein Elternteil hatte es an Loyalität in der Elternbeziehung mangeln lassen. Der BGH bemängelte indirekt zudem, dass der Gesetzgeber/die Bundesregierung notwendige rechtssystematische Reformen verschleppt und so für Unklarheit bei Gerichten sorgt. Gleichwohl verharrt in – und untermauert – der BGH erschreckenderweise Dogmen, die längst wissenschaftlich widerlegt sind.
Die internationale Studie von Christian J. Bachmann, Jennifer Beecham, Thomas G. O'Connor, Adam Scott, Jackie Briskman und Stephen Scott, aus den Uniklinik für Kinder- und Jugendpsychiatrie/Psychotherapie Ulm, Canterbury, Rochester, Sheffield und London sowie der London School of Economics, publiziert im Dezemberheft des angesehenen Journal of Child Psychology and Psychiatry zeigt auf, dass die Qualität der Eltern-Kind-Beziehung sich erheblich auf die Kosten auswirkt, die das Kind später für die Gesellschaft verursachen wird, wenn die Erziehung nicht so sozialverträglich gelingt, wie es erwünscht und zu erhoffen ist.
Bayerns Familienministerin Kerstin Schreyer hat in der Jugend- und Familienministerkonferenz einen Beschluss für eine noch bessere finanzielle Entlastung von (wörtlich) "Ein-Eltern-Familien" bewirkt. Bekanntlich ist diese Form der Elternschaft durch Zeugung seit rund 2020 Jahren aber nicht mehr vorgekommen.
Am 06.02.2020 findet in Brüssel die Konferenz „We love you both“ statt, welche sich mit psychologischen, rechtlichen und politischen Aspekten von Eltern-Kind-Entfremdung befasst.
Wie aus einer Anfrage von Kathrin Helling-Plahr (MdB/FDP) hervorgeht, ist auch weiterhin nicht mit der Veröffentlichung der Studie zu rechnen. Obschon die Studie abgeschlossen ist, schützt die Regierung vor, dass die Stelle des Studienleiters derzeit nicht besetzt ist. Angeblich kann diese deshalb seit Monaten nicht veröffentlicht werden. Aus der Antwort der Regierung gehen auch keine konkreten Maßnahmen diesbezüglich hervor. Anfragen von Bürgern nach dem Informationsfreiheitsgesetz bleiben seit Monaten unbeantwortet.
So legte die AfD kürzlich in Brandenburg einen Antrag im Landtag vor, in dem u.a. die Förderung des Modells Alleinerziehende/Einelternfamilie propagiert wurde. Die AfD negiert, dass sich nach Beendigung einer Beziehung welche Kinder hervorgebracht hat, neue Familienkonstellationen bilden. Im Weltbild der AfD gibt es dann nur Alleinerziehende.
Aufgrund der Corona-Pandemie fällt die diesjährige Eltern-Demo leider aus.
Näheres unter: http://getrennterziehend.media



