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Dr. Franziska Giffey hat am 1. November Thomas Altgeld getroffen, den Vorstandsvorsitzenden des Bundesforums Männer - Interessenverband für Jungen, Männer und Väter. Ziel der Bundesfamilienministerin ist es, Jungen und Männern eine Stimme in der Gleichstellungspolitik zu geben. Dabei unterstützt das Bundesfamilienministerium relevante Themen für Männer, darunter Vereinbarkeit, Partnerschaft sowie Krise und Gewalt. So entstand zum Beispiel die Seite www.männerberatungsnetz.de des Bundesforums.
Ein Angebot von Väter in Köln e.V.
Ist deine Partnerschaft in die Brüche gegangen und die Konflikte mit deiner Ex-Partnerin nehmen überhand? Hast du den Eindruck, Jugendamt und Familiengericht verstehen dich nicht und du hast Sorge, dass du dein Kind kaum noch siehst? Willst du wissen, wie du mit deiner Ohnmacht und Wut umgehen kannst, um mit neuer Kraft und neuen Ideen deine Elternschaft trotz Trennung zu leben?
Berlin/Frankfurt, 31. Oktober 2019
Reformvorschläge zum Sorge- und Umgangsrecht aus der Expertengruppe des Justizministeriums greifen deutlich zu kurz. Statt einer Reform wäre es bestenfalls ein Reförmchen.
Steinzeitlich. So lässt sich der aktuelle Stand des über 100 Jahre alten Familienrechts bezeichnen. Nun gibt es Reformvorschläge1, die vom Bundesjustizministerium vorgestellt wurden. Was auf den ersten Blick sinnvoll erscheint, entpuppt sich bei genauerer Betrachtung als große Enttäuschung.
Ein interessanter Artikel (en) von Ruth A. S. Nichols wie man gegen Entfremdung durch den anderen Elternteil vorgeht indem man auf die Gefühle des Kindes eingeht.
Häufig wird man – falls man noch Umgang mit seinem Kind hat – damit konfrontiert, dass einem aus Kindermund Lügen und Schmähungen des Expartners/der Expartnerin entgegenschlagen. Es ist dann äusserst schwierig darauf adäquat zu antworten.
Die zumeist psychologisch nicht weiter qualifizierten Expertinnen und Experten des BMJV haben sich auf Thesen zu einer Reform des Sorge- und Umgangsrechts verständigt. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz will diese Thesen jetzt (keine Roadmap!) prüfen und auswerten. Problematisch sind insbesondere die Abwertung der leiblichen Elternschaft und die weiter vorangetriebene Einbeziehung des Kindes in Elternstreitigkeiten sowie die Uneindeutigkeit zur Einführung einer Mediationshilfe analog zur Prozesskostenhilfe.
Diese Studie im Rahmen einer Bachelorarbeit am Fachgebiet Soziale Arbeit der Fachhochschule Würzburg-Schweinfurt richtet sich speziell an Männer, die im Rahmen einer intimen Partnerschaftsbeziehung Gewalt erfahren haben oder erfahren. Die Befragung dauert ca. 10 Minuten. Sie ist anonym – es werden keine personenbezogenen Daten erhoben.
Das Gesetz über das Verfahren in Familiensachen der Freiwilligen Gerichtsbarkeit (kurz FamFG) wird im Jahr 2019 zehn Jahre alt. Das FamFG sollte das familiengerichtliche Verfahren grundsätzlich neu ordnen und den praktischen Bedürfnissen der Verfahrensbeteiligten gerecht werden. Insbesondere Lesenswert für Fachkräfte und betroffene Eltern der Artikel von Dr. Marc Serafin, Leiter des Jugendamtes der Stadt St. Augustin auf Seite 21: WENN KINDER BEI ELTERLICHER TRENNUNG DEN KONTAKT ABLEHNEN.
Familienkongress Halle 9. und 10. November 2019
Familiengeschichte - Familiendramen !? – Transgenerative Wirkungen von Familienkonflikten,
Trennung und Scheidung
Auswertung der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 25.09.2019
"Fortbildungspflicht für Familienrichter und Qualitätssicherung in Familienverfahren"
(Antrag der Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen)
Die Interessengemeinschaft Jungen Männer und Väter (IG_JMV) war als authentischer Väterverband bei der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestags.
Gerd Riedmeier, 1. Vorsitzender von Forum Soziale Inklusion (FSI) und Sprecher der IG-JMV, war als Sachverständiger zur Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages am 25.09.2019 geladen.
Die große Mehrheit der Bevölkerung befürwortet die gemeinsame Elternschaft, die Wissenschaft zeigt mit immer mehr Erkenntnissen die Vorteile der Doppelresidenz (Wechselmodell) auf. Die Parlamentarische Versammlung des Europarates hat bereits 2015 alle Mitgliedsstaaten aufgefordert, die Doppelresidenz als Leitbild in die nationalen Rechtsordnungen aufzunehmen und die Justizministerkonferenz forderte die Bundesregierung im Sommer 2017 endlich zum Handeln auf. Passiert ist: nichts. Warum aber ist das so?



