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Seit Jahren fordern Verbände auch für Deutschland die Einführung eines gesetzlichen Vaterschaftsurlaubs ab Geburt. Seit 2019 ist dies durch eine EU-Richtlinie für alle Mitgliedsstaaten sogar vorgeschrieben. Deutschland hatte das bisher unter Verweis auf die bestehende Elternzeit-Regelung als unnötig erachtet, eine von der EU gesetzte Frist zur Umsetzung überschritten und die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens in Kauf genommen. Jetzt scheint es ein Umdenken gegeben zu haben, denn Bundesfamilienministerin Lisa Paus (GRÜNE und VAMV) hat nunmehr doch eine Einführung für 2024 angekündigt.
In Kindschaftssachen werden Entscheidungen getroffen, die den Lebensweg von Kindern, Jugendlichen und ihren Eltern wesentlich prägen. Kinder und Jugendliche erleben familiengerichtliche Verfahren aber oftmals als belastend. Im Zentrum dieses Praxisleitfadens steht deshalb die Frage, wie es gut gelingen kann, familiengerichtliche Verfahren in Kindschaftssachen kindgerecht und betroffenensensibel durchzuführen.
UPDATE: Der Fokus berichtet, dass das Jugendamt dem Vater inzwischen ein Kontaktverbot erteilt hat (i.d.R. bedarf es dafür einen Beschluss des Familiengerichtes). Also besser das Kind in eine Pflegefamilie als zum Vater? Will man auch weiterhin das Kind dem Vater entziehen?
Kürzlich wurde auf tagesschau.de vermeldet, dass eine Mutter ihr Kind jahrelang eingesperrt hatte. Der Artikel bleibt jedoch nur an der Oberfläche. Der SauerlandKurier wird dann schon deutlicher: Die Mutter konnte dem Vater und dem Jugendamt vorgaukeln, sie wäre nach Italien verzogen. Dadurch wurde das Kind dem Vater entzogen. Anscheinend versteckte sich die Mutter im Haus ihrer Eltern und sperrte das Kind in ein Zimmer ein.
Der Väteraufbruch für Kinder in Hamburg e.V. und viele Unterstützergruppen machen seit Juni 2022 in unterschiedlichen Aktionen auf das Thema Eltern-Kind-Entfremdung und die Kampagne "Genug Tränen" in der Öffentlichkeit aufmerksam. So wurden z.B. Plakate auf Litfaßsäulen und in U- und S-Bahnhaltestellen ausgehängt, ein Filmspot in fünf Hamburger und Lüneburger Kinos gezeigt und an unterschiedlichen Infoständen Unterschriften gesammelt. Der Filmspot wurde auch bei internationalen Filmfestivals eingereicht. Darunter 9 deutsche Festivals. Bei sieben Festivals in Deutschland ist der Spot in die engere Auswahl gekommen und in Schweden hat er es sogar bis ins Halbfinale geschafft. Ein toller Erfolg für die Aktion! Ab Oktober sind die Spots auf YouTube zu sehen.
Die Weltgesundheitsorganisation ist Herausgeber einer internationalen Klassifiaktion von Diagnosen, der ICD. Zum 01. Januar 2022 ist inzwischen die elfte Version
offiziell in Kraft getreten, die ICD-11.
Während der Entwicklung dieser elften Version war zeitweilig der Begriff "Parental Alienation" als Suchbegriff in den Index der ICD-11 aufgenommen worden.
Eine Studie im Auftrag der AOK stellt fest: Kinder von Einkommensschwachen Familien und/oder Eltern mit geringem Bildungsniveau sowie von sogenannten Alleinerziehenden sind überdurchschnittlich von Auswirkungen der Coronakrise betroffen. Interessanterweise wurden nur Mütter befragt. So kommt die Studie dann auch nicht auf naheliegende Lösungen.
UPDATE: Jetzt mit Programm und Anmeldung
Nach 2 Jahren Corona-bedingter Pause fährt der Väteraufbruch für Kinder mit seiner Familienkongress-Reihe fort. Ab diesem Jahr werden sie im Stephanstift in Hannover stattfinden. In Kürze wird das detaillierte Programm versendet, hier bereits als Vorankündigung zum Einplanen. Da vermutlich aufgrund von Corona noch mit Mindestabständen getagt wird, werden die verfügbaren Plätze voraussichtlich knapp sein. Daher ist eine frühzeitige Voranmeldung sinnvoll.
Das Thema partnerschaftliche Gewalt findet bereits seit mehreren Jahrzehnten Aufmerksamkeit in unserer Gesellschaft, wissenschaftlichen Diskursen und politischen Debatten. In Deutschland ist die Istanbul-Konvention am 1. Februar 2018 in Kraft getreten und beinhaltet Empfehlungen, alle Opfer partnerschaftlicher Gewalt einzubeziehen. Das Wissen über Formen und Bedingungen partnerschaftlicher Gewalt gegen Männer in Deutschland ist zurzeit jedoch gering.
Anhand einer sogenannten „Studie“ wollten Alleinerziehenden-Verbände mit Hilfe von Dr. Wolfgang Hammer rechtsfreie Räume für Missbrauch, frei von staatlicher Kontrolle schaffen und vor allem Väter ausgrenzen. Die heute veröffentlichte Aufarbeitung des Väteraufbruch für Kinder e.V. legt dies nicht nur offen, sondern zeigt anhand von Fakten deutlich, dass sich die aufgestellten Behauptungen, nur Mütter würden im Familienrecht diskriminiert, vollständig widerlegen lassen. Die in Rede stehende Publikation wurde zumindest teilweise/indirekt auch noch mit öffentlichen Geldern finanziert.
Fazit nach dem ersten Lesen relevanter Passagen: Väter bzw. Männer kommen im Koalitionsvertrag nicht vor. Hingegen soll das Modell Alleinerziehung nach Trennung und Scheidung weiter gefördert werden. Nichts neues also.